TUI Info Coronavirus: Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage


Die WHO hat am 5. Mai 2023 das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage für COVID-19 erklärt. Bitte informieren Sie sich über Ihr Reiseziel beim Auswärtigen Amt zu den  aktuellen reisemedizinischen Hinweisen. Weiterhin beachten Sie die Hinweise Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft. (Stand 20.06.2023)

Informationen zum Virus finden Sie hier:
Informationen zum Virus 
 Hinweise des Bundesministerium für Gesundheit



 COVID-19: REISE- UND SICHERHEITSHINWEISE

Für alle TUI Urlaubsländer finden Sie hier Informationen zu Corona-bedingten Reise- und Sicherheitshinweisen, sollten welche für Ihr Reiseziel gelten. Suchen Sie dafür nach Ihrem Reiseziel und Ihnen werden alle wichtigen Informationen angezeigt, wie z. B. eine mögliche Quarantäne bei Ankunft oder ob ein Test bei der Einreise notwendig ist. Ebenso finden Sie Hinweise zu den lokalen Einschränkungen und welche Formulare Sie für Ihre Reise benötigen. Weiterführende Informationen werden Ihnen mittels eines Pfeils angezeigt, mit einem Klick erhalten Sie noch mehr Informationen. Allgemeine Hinweise zu Einreisebestimmungen (nicht Corona-bedingt)  finden Sie hier.

Sowohl vor Antritt Ihrer Reise als auch bei der Rückreise in Ihr Heimatland können Testpflichten gelten (auch für Kinder) oder Impf/Genesenennachweise notwendig sein sowie weitere Einreise- und Beförderungsbestimmungen (z. B. Online-Formulare, QR-Codes). Ohne diese Nachweise oder Tests und Dokumente können wir die Beförderung durch die Airline bzw. die Einreise nicht gewährleisten.


WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN 

Die oben genannten Informationen werden allen in MEINE TUI registrierten Kunden zusätzlich im MEINE TUI Portal hinterlegt.

TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.

Eine Reiserücktrittversicherung tritt in Kraft, wenn Sie vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken und ihre Reise nicht antreten können. Eine Reiserücktrittversicherung tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Sie aus Angst vor einer Ansteckung von Ihrer Reise zurücktreten möchten. Bei Erkrankungen im Urlaub hilft die Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten für einen Rücktransport abdeckt. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen in denjenigen Fällen, in denen die Reisewarnung aufgrund anderer Gründe ausgesprochen wird.

Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.

Wo finde ich das nächte Reisebüro?
Die Kontaktdaten aller TUI Standorte finden Sie hier:  www.tui.com/reisebuero 

Wie kann ich Kontakt zu TUI aufnehmen?
Sie erreichen uns am besten telefonisch Mo - So 10 - 18 Uhr: 0511 567 8600


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